Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0, das am 01. Mai 2023 in Kraft getreten ist, verpflichtet Unternehmen, Organisationen und diverse Einrichtungen sowie deren Zulieferunternehmen und Lieferanten, die der kritischen Infrastruktur angehören, gesetzlich “angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen” zur Verhinderung von Cyber-Attacken zu treffen.
Als führendes Berliner Systemhaus, unterstützen wir bei der Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 zum Schutz von KRITIS (Kritische Infrastruktur).