KRITIS
KRITIS - Kritische Infrastrukturen
Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0, das am 01. Mai 2023 in Kraft tritt, verpflichtet Unternehmen, Organisationen und diverse Einrichtungen sowie deren Zulieferunternehmen und Lieferanten, die der kritischen Infrastruktur angehören, gesetzlich “angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen” zur Verhinderung von Cyber-Attacken zu treffen. Als führendes Berliner Systemhaus, unterstützen wir bei der Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 zum Schutz von KRITIS (Kritische Infrastruktur).

Kurzer Exkurs zu KRITIS
KRITIS steht für "Kritische Infrastrukturen". Dazu gehören wichtige und unverzichtbare Einrichtungen und Dienstleistungen, die für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit einer Gesellschaft und eines Staates von grundlegender Bedeutung sind. Dazu zählen folgende Bereiche:
- Energieversorgung
- Transportsysteme
- Banken und Finanzdienstleistungen
- Medizinische Versorgung
- Wasserversorgung und -entsorgung
- Verwaltung- und Regierungsdienstleistungen
Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0, ist ein Gesetz, das die IT-Sicherheit von kritischen Infrastrukturen in Deutschland gewährleisten soll. Es legt fest, dass diese Einrichtungen bestimmte Mindeststandards für ihre IT-Sicherheit erfüllen müssen, um ihre Abhängigkeiten vor möglichen Cyber-Angriffen zu schützen. Hinzu kommen Prozesse, die ein schnelles, koordiniertes Handeln im Fall eines Cyber- Angriffs ermöglichen sollen.
Organisationen und Unternehmen, die unter die KRITIS-Regelung fallen, müssen ihre IT-Systeme regelmäßig überprüfen und Maßnahmen zur Verhinderung von Cyber-Angriffen implementieren. Dazu können z.B. Netzwerk- und Datenschutzmaßnahmen, Zugangskontrollen, Überwachung von Systemen und Schulungen für Mitarbeiter gehören.
KRITIS ist Teil eines größeren Bemühens, die IT-Sicherheit in Deutschland zu erhöhen und Cyber-Angriffe auf kritische Infrastrukturen zu verhindern.
Betroffene Unternehmen und Organisationen können mit eigenem Fachpersonal die Vorgaben des Sicherheitsgesetzes umsetzen. Dies ist allerdings kompliziert, aufwendig und teuer und scheitert oftmals auch am Fachkräftemangel. PKN kann hier unterstützen und mit langjähriger Fachexpertise, geeigneten Technologien und passenden Managed Services diese Aufgabe übernehmen. Wir bieten umfassende IT-Sicherheitslösungen, von der Überprüfung der bestehenden IT-Sicherheitsmaßnahmen bis hin zur Implementierung von neuen Technologien. Darüber hinaus bieten wir Schulungen und Awareness-Maßnahmen an, um Mitarbeiter über die Bedeutung von IT-Sicherheit und die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zu informieren.
Voller Fokus liegt auf den folgenden Lösungen für die IT-Infrastruktur:
- SOC (managed Security Operations Center)
- Cloud Protection für Microsoft Office 365
- Advanced Threat Protection
- E-Mail-Sicherheit und Verschlüsselung
- With-Secure Antivirus Lösungen
- Mehrfaktor-Authentifizierung
- EDR/NDR (Endpoint Detection & Response / Network Detection & Response)
- ZTNA (Zero Trust Network Access)
Wir arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um ein individuelles IT-Sicherheitskonzept zu entwickeln, das den Bedürfnissen und Anforderungen des Unternehmens gerecht wird. Durch die Kombination von technischen Lösungen und Schulungen können wir Unternehmen bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen unterstützen und gleichzeitig ihre IT-Sicherheit verbessern.
Zusammenfassend sei gesagt, dass wir als PKN Datenkommunikations GmbH Ihnen mit Ihren IT-Sicherheitslösungen bei der Umsetzung des neuen KRITIS Gesetzes unterstützen und ihre IT-Sicherheit verbessern können.